Kontaktaufnahme

Über mein Kontaktformular, per Mail oder Telefon können Sie schnell mit mir in Verbindung treten. Selbstverständlich gehe ich mit Ihrer Kontaktaufnahme vertraulich um. Sobald Sie mich kontaktieren, werden ich mich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein orientierendes Erstgespräch zu vereinbaren.

Kennenlernen in den Probatorischen Sitzungen

Die diagnostischen Vorgespräche dienen der Abschätzung des Therapiebedarfes, der Erstellung des Behandlungsplans und es gibt die Möglichkeit für Sie zu überprüfen, ob Sie sich im Kontakt zu ihrer Therapeutin wohl fühlen. Im Rahmen von fünf bis sechs Gesprächen wird die Lern- und Krankheitsgeschichte erhoben, es erfolgt eine diagnostische Einschätzung und der Antrag für den Gutachter der Krankenkasse wird vorbereitet. Diese so genannte Probatorik ist für die Patienten. Anhand ihrer persönlichen Ziele werden wir zusammen ihren Therapieplan entwickeln.

Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse

Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entscheiden, werden wir mit Ihnen den Antrag bei ihrer Krankenversicherung einreichen.  Ihre Kasse lässt durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen, ob die Behandlung zweckmäßig und wirtschaftlich ist und ob mit dem geplanten Vorgehen die Therapieziele erreicht werden können. 

 

Genauere Informationen über die Regelungen und Bedingungen der Therapie in meiner Praxis finden Sie hier. Dieses Dokument ist auch gleichzeitig der Therapievertrag.

Download
Therapieinformaition und Therapievertrag
Hier können Sie sich schon im Vorfeld über Abläufe und Bedingungen Ihrer Therapie in der Praxis Reiserer informieren
Therapievereinbarung_allg_neu2024-1.pdf
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Therapieablauf

Die Dauer Ihrer persönlichen Therapie bestimmen wir gemeinsam. Je nach Therapiebedarf können bei verhaltenstherapeutischer Behandlung zwei mal 12 Therapiestunden für eine Kurzzeittherapie (etwa ein halbes Jahr) oder 60 Stunden für eine Langzeittherapie (etwa anderthalb Jahre) beantragt werden. Wenn nach dieser Zeit noch Therapiebedarf besteht, ist es möglich, bei der Krankenkasse eine Verlängerung zu beantragen.

 

Ihre Therapiestunden werden in der Regel einmal pro Woche stattfinden. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.